Wer hätte das gedacht?  Björn Borg  und Martina Navratilova besiegen auf der Anlage des TC Aue Wedel in einem hochklassigen Finale Boris Becker und Julia Görges.

Die Herren 30 haben es möglich gemacht!

Bei herrlichem Wetter waren viele hochkarätige Spielerinnen und Spieler am Start: André Agassi, Pete Sampras, Michael Stich , Martina Navratilova, Monica Seles, Anke Huber und viele andere Legenden!

Die beiden besten Männer und Frauen spielten als gelostes Mixed das Finale. Und vollkommen unerwartet, trafen Björn mit Martina auf Boris und Julia!

Vielen Dank an die Herren 30 für diesen gelungenen Saisonauftakt! Beim TC Aue ist vieles möglich.

Wir freuen uns auf viele weitere Matches mit Julia, Michael und allen anderen Vereinsmitgliederinnen und Mitgliedern!

Herzliche Grüße

Euer Vorstand

Die Nordliga zu Gast beim TC Aue

Impressionen vom Nordliga-Tag könnt Ihr auf wedel.de anschauen und nachlesen…

Verhaltens- und Hygienevorschriften
innerhalb des TC Aue Wedel e.V.
aufgrund Covid-19

Vorschriften zum Download als PDF

 

1. Sport (Outdoor)
Sport draußen ist in jeder Mannschaftsstärke für jeden Sport möglich. Weder das Abstandsgebot noch die allgemeinen Kontaktbeschränkungen gelten. Es gilt keine konkrete Teilnehmeroberbegrenzung beim Training.

2. Wettbewerbe
Bei Wettbewerben dürfen 2.500 Personen draußen dabei sein. Zuschauer:innen und Sportler:innen werden dabei nicht zusammen gerechnet.

3. Gastronomie
Alle Gäste (auch wenn sie geimpft oder von einer Coronavirus-Erkrankung genesen sind) haben grundsätzlich im gesamten Bereich der Innengastronomie und in den Sanitärbereichen eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung (das heißt eine medizinische oder vergleichbare Maske oder eine Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94) zu tragen. Dies gilt auch für Gäste, die sich ansonsten im Außenbereich aufhalten, wenn sie etwa die sanitären Anlagen im Innenbereich der Gastronomie nutzen möchten. Die Gäste dürfen die Mund-Nasen-Bedeckung in Innenbereichen aber abnehmen, wenn sie sich an ihrem festen Sitzplatz befinden.

4. Duschräume / Umkleidekabinen
Unter Einhaltung der bekannten AHA- Regeln sind die Duschräume / Sammelumkleidekabinen geöffnet und können genutzt werden.

Stand 17. August 2021

Sportliche Grüße

Euer Vorstand

Es ging nicht nur ums Tennis spielen…

In den ersten zwei Ferienwochen fanden unter Einhaltung der AHA-Regeln wieder unsere beliebten Sommerferien-Tenniscamps für die Jugend statt. Unter der Leitung unseres Cheftrainers Bernhard Lasogga und mit Unterstützung unseres beliebten KODIFIT-Trainers Mika Lasogga kam die Jugend ganz schön ins Schwitzen.

 

Tenniscamp Jugend Sommerferien KODIFIT

Tennis Sommerferiencamp Jugend

 

In den Trainingseinheiten wechselten sich Tenniseinheiten (wie z.B. Schlagtechnik, Koordination oder Aufschlag) mit unterschiedlichen Spiel- und Turnierformen sowie intensiven KODIFIT-Übungen ab. In kleinen Trainingsgruppen von 4-6 SpielerInnen war der Lernerfolg und maximale Spielspaß garantiert. Und für ausreichend Verpflegung war natürlich auch gesorgt!

 

Tenniscamp Jugend 2021

 

Noch viele weitere Bilder vom Tenniscamp findet ihr hier in unserer Bildergalerie.

Vielen Dank an Bernhard und Mika für die tolle Organisation! Wir freuen uns auf die Sommerferien 2022!

Euer Jugendwart-Team

Hallo liebes Mitglied,

wie Ihr sicher bereits aus der aktuellen Landesverordnung “ Schleswig Holstein“ entnommen habt, gibt es ab heute diverse Lockerungen “ SH“. Erfreulicherweise betr. es auch „Tennis“

Ab sofort sind „Doppelspiele“ erlaubt !

Bitte die Abstandsregeln auf dem Weg zum Platz und auf dem Platz ( Pausen ) einhalten usw. Weitere Infos

Die Umkleide und Duschräume dürfen ab sofort genutzt werden.

Bitte unter Einhaltung der Hygienevorschriften, d.h.:

  1. weiterhin keine Wechselkleidung in den Sanitärräumen “ parken“.
  2. Bitte nicht mehr als 3 Personen gleichzeitig in den Umkleidekabinen
  3. Maskenpflicht im Clubheim

Info bzgl. Wettspiele folgt separat.

Sportliche Grüße

Euer Vorstand

Hallo liebe Vereinsmitglieder,

wie Ihr sicher bereits mitbekommen habt ist die “ Notbremse“ aufgrund der Inzidenzzahlen aufgehoben. Es gelten bis zum 17.5.2021 die am 24.4.2021 mitgeteilten Regeln:

Bitte achtet ganz besonders auf die Platzpflege nach Spielende!! Wir möchten einzelne Plätze ungern wieder schließen.

Aufgrund der aktuellen Corona – Situation gelten nach wie vor die aktuellen Hygienevorschriften und Abstandsregeln!

Die Hygienevorschriften hängen aus !

Um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten möchten wir euch bitten folgenden Regeln einzuhalten:

  1. Betreten des Clubheims nur mit Maske
  2. Umkleidekabinen/ Duschen  sind gesperrt – es darf keine Wechselkleidung deponiert werden
  3. Abstandsregeln auf der gesamten Anlage einhalten
  4. Spielbetrieb nur nach Vorgabe vom Verband
  5. Doppel ist nicht erlaubt – mit Ausnahme von Personen des gemeinsamen Haushaltes
  6. Einzel unter Einhaltung der Abstandsregeln ( Spielpause / Wechsel ) erlaubt
  7. Training ausserhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt ( Trainingseinheit dann hintereinander ) bis 10 Personen
  8. Training ausserhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt – Kinder in festen Gruppen bis 20 Personen ( unter 14 Jahre )

Um den Spielbetrieb zu entzerren möchten wir die Pensionäre, Urlauber, Homi´s usw. bitten am Vormittag oder in den frühen Nachmittagsstunden zu spielen bis wir wieder wie gewohnt spielen dürfen.

Bitte nutzt unbedingt die “ grünen“ Karten, wenn Ihr bereits gespielt habt oder bereits Training hattet!

Sollte es sich auf dem “ Mittelgang stauen“ sprecht die Vereinsmitglieder aktiv an, wenn ihr bereits gespielt habt :-)

Trotz Corona – Regeln möchten wir allen Mitgliedern das Spielen ermöglichen!

Die Vereinsgasstätte hat Mo – Fr ab 17 Uhr , Sa, So und Feiertags ab 14 Uhr geöffnet. Verzehr nur unter Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln. Der Gastraum ist gesperrt !  Verkauf im hinteren Bereich. Bei verlassen des Tisches gilt auch auf der Terrasse Maskenpflicht!

Ab dem 17. Mai 2021 gelten vermutlich folgende Regelungen! Hier nachlesen

 

Sportliche Grüße

Euer Vorstand

ACHTUNG!

Gruppeneinteilungen stehen fest. Ihr könnt loslegen!

Zur Gruppeneinteilung

 

Club Meisterschaften 2021 für Erwachsene

Bedingt durch die aktuelle Corona-Situation werden in diesem Jahr lediglich Einzel- Konkurrenzen in Gruppenspielen ausgetragen. Anmeldungen sind bitte auf denen im Clubhaus aushängenden Teilnehmerlisten vorzunehmen  oder per Email an sportwart(at)tcaue.de –aktive Anmeldung!

Meldeschluss:                             12.05.2021

Gruppeneinteilung:                 16.05.2021

Turnierbeginn:                          17.05.2021

Bitte die Gruppenspiele bis 31.07.2021 abschließen, Termin für eine evtl. Finalrunde Ende August bis Ende September folgt.

 

Modus:                                        Gruppenspiele (Spieltermine sind selbstständig vorzunehmen)

Gespielt wird nach den Regeln der ITF und der DTB Turnierordnung mit 2 Gewinnsätzen. Ein ggfls. erforderlicher 3. Satz wird im Match-Tiebreak bis 10 Punkte gespielt.

Startgeld:                                    EURO 5,00 je Anmeldung

Konkurrenzen:                          Damen, Damen 30, Damen 40 Damen 50               Herren, Herren 30, Herren 40, Herren 50, Herren 60

(Mehrfachmeldungen in einem jeweils jüngeren Jahrgang sind möglich, jedoch ist eine Zusammenlegung der Altersklassen bei geringer Teilnahme/Konkurrenz möglich – 6 Mindesteilnehmer je Konkurrenz)

Hallo liebe Vereinsmitglieder*innen,

aufgrund der aktuellen Corona – Situation gelten nach wie vor die aktuellen Hygienevorschriften und Abstandsregeln!

Die Hygienevorschriften hängen aus!

Um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten möchten wir euch bitten folgenden Regeln einzuhalten:

  1. Betreten des Clubheims nur mit Maske
  2. Umkleidekabinen/ Duschen  sind gesperrt – es darf keine Wechselkleidung deponiert werden
  3. Abstandsregeln auf der gesamten Anlage einhalten
  4. Spielbetrieb nur nach Vorgabe vom Verband
  5. Doppel ist nicht erlaubt – mit Ausnahme von Personen des gemeinsamen Haushaltes
  6. Einzel unter Einhaltung der Abstandsregeln ( Spielpause / Wechsel ) erlaubt
  7. Training außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt ( Trainingseinheit dann hintereinander ) bis 10 Personen
  8. Training außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt – Kinder in festen Gruppen bis 20 Personen ( unter 14 Jahre )

Um den Spielbetrieb zu entzerren möchten wir die Pensionäre, Urlauber, Homi´s usw. bitten am Vormittag oder in den frühen Nachmittagsstunden zu spielen bis wir wieder wie gewohnt spielen dürfen.

Bitte nutzt unbedingt die “ grünen“ Karten, wenn Ihr bereits gespielt habt oder bereits Training hattet!

Sollte es sich auf dem “ Mittelgang stauen“ sprecht die Vereinsmitglieder aktiv an, wenn ihr bereits gespielt habt :-)

Trotz Corona – Regeln möchten wir allen Mitgliedern das Spielen ermöglichen!

Die Vereinsgasstätte hat Mo – Fr ab 17 Uhr , Sa, So und Feiertags ab 14 Uhr geöffnet.

Verzehr nur unter Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln.

Der Gastraum ist gesperrt !  Verkauf im hinteren Bereich. Bei verlassen des Tisches gilt auch auf der Terasse Maskenpflicht!

Leider gibt es viele Richtlinien!  Bitte haltet sie für euch und auch für eure Vereinskollegen/ -innen ein, damit wir alle schnell wieder unser “ altes Leben“ zurückbekommen!

Wir wünschen euch eine tolle Saison und ein guten Start.

Bei Fragen wendet euch gern an den Vorstand.

Sportliche Grüße

Euer Vorstand

 

Hallo liebe Vereinsmitglieder*innen,

mindestens seit Januar warten wir darauf und endlich geht es mit den Vorbereitungen los! Es tut sich so einiges auf den Tennisplätzen in der Flerrentwiete. Nach einer langen (harten) Wintersaison fällt hoffentlich bald der Startschuss für die Sommersommersaison  des TC Aue Wedel.

 

Weitere Informationen folgen in Kürze per E-Mail

Sportliche Grüße und bleibt gesund

Euer Vorstand

 

Hallo liebe Vereinsmitglieder- / innen,

in der Zeit vom 16. Dezember 2020 bis vorerst 10. Januar 2021 kann kein Tennis mehr gespielt werden.

Nachfolgend detailliertere Informationen des LSV:

„Angesichts der Dynamik des Infektionsgeschehens hat die Landesregierung am 14. Dezember 2020 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Durch die neuen Regeln sollen die Kontakte in der Bevölkerung weiter reduziert und somit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verhindert werden. Die Verordnung wird am 16. Dezember 2020 in Kraft treten. Sie gilt bis einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021. Die Verordnung wird ersatzverkündet unter: https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

Auch der Sport ist von der neuen Verordnung betroffen. Die wesentliche Änderung ist, dass Sportanlagen (Sporthallen, Tennishallen, Sportplätze, Golfplätze, Skateparks, etc.) für den Breitensport zu schließen sind. Sport darf zwar weiterhin ausgeübt werden, allerdings nur noch außerhalb von Sportanlagen. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Tiersportanlagen. Diese müssen geöffnet bleiben, da zum Beispiel Pferden aus Gründen des Tierschutzes die Möglichkeit zur Bewegung eingeräumt werden muss.

Das Betreten geschlossener Sportanlagen zum Zwecke der Erhaltung der Anlage, der Eigentumssicherung oder sonstiger notwendiger Arbeiten bleibt unter den allgemeinen Kontaktbeschränkungen möglich.

11 Sport

(1) Die Sportausübung ist nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet.

 (2) Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. Sportanlagen sind für die Sportausübung zu schließen. Satz 2 gilt nicht für Tiersportanlagen, soweit der Betrieb zur Erhaltung des Tierwohls erforderlich ist; Zuschauerinnen und Zuschauer haben keinen Zutritt.

 (3) Die zuständige Behörde kann für die Nutzung von Sportanlagen und Schwimmbädern durch Berufssportlerinnen und Berufssportler, Kaderathletinnen und Kaderathleten, Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer sowie deren Trainerinnen und Trainer und für Prüfungen, Sportangebote zur medizinischen Rehabilitation und Praxisveranstaltungen im Rahmen des Studiums an Hochschulen Ausnahmen von den Anforderungen aus den Absätzen 1, 2 und 4 unter der Voraussetzung zulassen, dass nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept erstellt und der Ausschluss des Zugangs für weitere Personen sichergestellt wird. Das für Sport zuständige Ministerium ist über die Ausnahmegenehmigung zu unterrichten.

 (4) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 ist die Ausübung von Profisport zulässig. Das Abstandsgebot aus § 2 Absatz 1 ist nicht einzuhalten. § 3 Absatz 4 Satz 2 findet keine Anwendung. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept zu erstellen, das auch das besondere Infektionsrisiko der ausgeübten Sportart berücksichtigt und ein Testkonzept enthält. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erheben. Sie oder er hat die Konzepte und Empfehlungen der jeweiligen Sportfach- und -dachverbände umzusetzen. Zuschauerinnen und Zuschauer haben keinen Zutritt.

 

Des Weiteren sind Veranstaltungen gemäß § 5 untersagt. Ausnahmen entnehmen Sie bitte direkt dem Paragraphen in der Landesverordnung.“

 

Sportliche Grüße und bleibt gesund

Euer Vorstand